Softwareanbieter, deren KI an regulierten Entscheidungen beteiligt ist
Wenn Ihr Produkt KI bei Personalauswahl, Bildung, Kredit, Versicherung oder dem Zugang zu Leistungen einsetzt, fragen Ihre Kunden, wie Menschen die Entscheidungen beaufsichtigen und was das System protokolliert.
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung, darunter die automatische Protokollierung (Art. 12) und die menschliche Aufsicht (Art. 14), gelten ab dem 2. Dezember 2027. Das Datum stammt aus der Änderung von 2026.
Menschliche Prüfung und ein Änderungsprotokoll, das nachträgliche Manipulationen erkennbar macht, als Teil Ihres Produkts.